1. Vertragsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich – Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brentex AG gelten für alle Dienstleistungen, welche durch die Brentex AG oder im Auftrag der Brentex AG ausgeführt werden. Alle bei der Brentex AG beschäftigten Personen sind berechtigt, in ihrem Namen Verträge und Vereinbarungen abzuschliessen.
1.2 Abschluss – Der Vertragsabschluss wird mit der Zustimmung des Kunden wirksam. Die Zustimmung kann in Form der Unterzeichnung einer Offerte, per Telefon oder auch per E-Mail erfolgen.
1.3 Anpassungen – Die Brentex AG behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an sich ändernde Umstände ohne direkte Benachrichtigung des Kunden zu ändern, wenn die Änderungen zum Vorteil des Kunden ausfallen. Der Kunde hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung unter anteiliger Erstattung der vorausbezahlten Aufwendungen für den Rest des Vertrages, soweit er nachweisen kann, dass ihn solche Anpassungen zum Zeitpunkt des Vertrages betroffen haben.
1.4 Dauer – Kunden von der Brentex AG sind an keine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Der Kunde kann, sofern er die Kündigungsfristen beachtet, jederzeit den Vertrag kündigen.
1.5 Abbruch – Wird eine Offerte unterschrieben, sind auch bei Abbruch des Auftrags seitens des Auftraggebers die bereits erbrachten Leistungen an die Brentex AG geschuldet.
2. Zahlungsbedingungen und Kündigung
2.1 Preise – Es gelten die auf der Offerte und im Katalog ersichtlichen Preise für das Marketing, die Erstellung der Website und für die jährlichen Kosten.
2.2 Rechnung – Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag über die geschuldete Vergütung für die von der Brentex AG erstellten Produkte innerhalb der definierten Zahlungsfrist zu begleichen. Dies gilt auch für eine erstellte Website, die aus Gründen seitens des Auftraggebers noch nicht online ist.
2.3 Jährliche Kosten – Diese gelten ab dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern nicht anders angegeben. Auch wenn die Website nicht in Betrieb genommen wird, ist die Brentex AG dennoch berechtigt, den Betrag der jährlichen Kosten zu verlangen, da für die Brentex AG unabhängig von der Aktivierung der Website Aufwände entstehen. Sollte der Kunde die fälligen Jahresgebühren nicht begleichen, gilt dies als Vertragsbeendigung und die Übertragung der Website ist nicht mehr möglich.
2.4 Ratenzahlungen – Die Brentex AG ist in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden nach Vertragsschluss nachträgliche Ratenzahlungen zu gewähren.
2.5 Zahlungsverzug – Wenn der ausstehende Betrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, verrechnet die Brentex AG bei einem ersten Erinnerungsschreiben keine Mahngebühren, wobei im Erinnerungsschreiben eine neue Zahlungsfrist gesetzt wird. Sollte der Kunde nicht innert der neuen Zahlungsfrist den ausstehenden Betrag begleichen, kann die Brentex AG dem Kunden eine Gebühr von 20 CHF für die erste Mahnung und 30 CHF für die zweite Mahnung berechnen, um die entstandenen Aufwendungen und den entstandenen Schaden zu begleichen. Weiter hat der Kunde anzuerkennen, dass die Brentex AG im Falle eines Inkasso mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet und dem Kunden die Kosten für die Abtretung auferlegt werden. Die Brentex AG ist berechtigt, die Website wegen Nichtzahlung nach der ersten Mahnung vorübergehend ohne Vorankündigung zu sperren, bis die Zahlung vom Kunden beglichen wurde.
2.6 Kündigung – Der Vertrag kann vom Kunden sowie auch von der Brentex AG mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben zu erfolgen.
3. Rechte und Pflichten der Brentex AG
3.1 Datenschutz – Die Brentex AG verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich für die Durchführung von vereinbarten Leistungen. Alle durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es ist für die Vertragserfüllung erforderlich und der Kunde hat zugestimmt. In diesem Fall wird sichergestellt, dass nur autorisierte Personen die Daten verarbeiten können, die sich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
3.2 Entwurf – Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den Termin für die Präsentation des Entwurfs innerhalb der definierten Frist wahrzunehmen, wird der Entwurf dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3.3 Anpassungen – Im Prozess der Erstellung der Website und auch nach Aufschaltung der Website ist die Brentex AG dazu verpflichtet, etwaige Anpassungen auf Wunsch des Kunden vorzunehmen.
3.4 Mängel – Die Brentex AG verpflichtet sich, jeden Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen und potenziell auftretende Mängel im Falle einer mangelhaften Leistung zu beheben. Sollte dies scheitern, weil der Mangel beispielsweise nicht behoben werden kann, hat der Auftraggeber keine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
3.5 Haftungsausschluss – Die Brentex AG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund von technischen Problemen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern oder anderen Gründen und haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Es werden keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte übernommen. Die Brentex AG haftet nicht für Schäden, die durch Mängel an Programmen Dritter verursacht wurden.
3.6 Leistungsbeschränkung – Die Brentex AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen oder ausstehender Zahlung entschädigungslos zu kündigen und alle Leistungen sofort einzustellen.
3.7 Hosting – Die jährlichen Gebühren enthalten die Leistung, dass die Brentex AG das Webhosting für die Website des Kunden übernimmt. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Betreuung des Webhostings ausschliesslich über die Brentex AG. Dem Kunden kann kein Zugang zum Hosting gewährt werden und sofern nicht anders angegeben, richtet die Brentex AG Hosting und Domain in eigenen Grundeinstellungen und unter eigenem Namen ein.
3.8 E-Mail – Die jährlichen Gebühren enthalten ein Mail-Hosting für eine E-Mail-Adresse. Die Brentex AG stellt die notwendigen technischen Zugangsdaten für die selbständige Erstellung der Adresse zur Verfügung. Weiter stellt die Brentex AG Anleitungen zur Verfügung, die es dem Kunden erleichtern, die E-Mail auf eigenen Geräten anzumelden. Zusätzliche Konten können kostenpflichtig sein. Auf Wunsch installiert die Brentex AG die E-Mail per Fernwartung für den Kunden, wobei eine Einrichtungsgebühr erhoben wird. In besonderen Fällen, wie z.B. Einrichtung auf mobilen Endgeräten, technische Anbindung, Datenübertragung bestehender Accounts etc., kann keine Garantie für die erfolgreiche Installation übernommen werden und alle Aktivitäten der Brentex AG werden im Stundensatz abgerechnet. Die Brentex AG haftet nicht für nicht erhaltene oder versendete E-Mails von E-Mail-Konten oder Kontaktformularen und kann Spam nicht vollständig verhindern.
3.9 Suchmaschinen – Die Brentex AG registriert die Website des Kunden bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen und erstellt und verwaltet Google AdWords-Kampagnen. Die Brentex AG garantiert dem Kunden keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da dies von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die Brentex AG keinen Einfluss hat. Die Brentex AG investiert das Kampagnenbudget vollumfänglich in die jeweilige Plattform. Der Kunde erhält einen transparenten Einblick in die Ausgaben, Strategie und Resultate der Kampagne. Der Kunde erkennt an, dass die Brentex AG die Massnahmen vom Setup und Monitoring nicht offenlegt oder nicht detailliert offenlegt, da die darin enthaltenen Massnahmen geistiges Eigentum von der Brentex AG sind.
3.10 Browserkompatibilität – Die Brentex AG passt ihre Websites kontinuierlich an neue Versionen von Browsern an. Dieser Service ist in den jährlichen Kosten des Support-Paketes enthalten. Bei veralteten oder nicht standardisierten Technologien und/oder Browserversionen, die in der Schweiz weniger als 3% Marktanteil haben, kann keine Garantie für eine browserkompatible Darstellung übernommen werden. Sollte der Kunde eine oben nicht ausgeschlossene Browser-Inkompatibilität feststellen, wird diese von der Brentex AG kostenlos behoben.
3.11 Eigenwerbung – Sofern nicht anders angegeben, stimmt der Kunde zu, dass die Brentex AG die für den Kunden erstellten Produkte als Referenz auf seiner Homepage anzeigt. Weiter gestattet es der Kunde der Brentex AG, auf seiner von der Brentex AG erstellten Website einen Link zur Website von der Brentex AG hinzuzufügen. In der Regel befindet sich dieser Link zuunterst im Footer der Website.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Support – Der Kunde hat durch das Support-Paket das Recht auf telefonischen und schriftlichen Support. Auf Wunsch werden Änderungen am bestehenden Inhalt einer Website vorgenommen. Die Brentex AG behält sich das Recht vor, kostspielige und fundamentale Anpassungen in Absprache mit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.2 Domain – Falls der Kunde bereits eine Domain besitzt, ist er dazu verpflichtet, der Brentex AG alle relevanten Informationen innert einer Frist von 20 Tagen nach Vertragsabschluss mitzuteilen, damit der Domainname zum Registrar der Brentex AG transferiert werden kann. Erfolgt dies nicht, behält sich die Brentex AG das Recht vor, eigenständig eine neue Domain zu registrieren.
4.3 Urheberrecht – Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die grafische Gestaltung zur Verfügung gestellte Material auf etwaige Urheberrechte zu überprüfen und die hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheber- und Urheberrechtsverletzung gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Ausnahmen sind Bilder und Skripte, die die Brentex AG beschafft hat. Die Verantwortung für Textinhalte oder andere Veröffentlichungen liegt allein beim Kunden. Der Kunde stellt die Brentex AG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie wegen vertraglich nicht zu vertretender Verhaltensweisen erheben könnten und trägt etwaige Kosten einer Klage.
4.4 Adressdaten – Der Kunde ist verpflichtet, die Brentex AG bei Adressveränderungen (z.B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) zu benachrichtigen. Die Brentex AG ist nicht verpflichtet, selbst Nachforschungen anzustellen, um diese Daten zu korrigieren. Der Kunde haftet für Schäden, die sich aus falschen Adressdaten ergeben, wie z.B. Mahngebühren wegen Nichtzustellung von Rechnungen.
4.5 Mitwirkungspflicht – Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Website zu beteiligen.
4.6 Sorgfaltspflicht – Passwörter und Zugangsdaten für die Website und die E-Mail-Adressen müssen sorgfältig aufbewahrt werden und ihre Offenlegung erfolgt auf eigene Gefahr. Unsachgemässe Änderungen im CMS können zu Datenverlust führen. Etwaige Restaurierungsarbeiten können von der Brentex AG in Rechnung gestellt werden.
4.7 Kontaktformular – Die Brentex AG übernimmt keine Verantwortung für die Funktionalität des Kontaktformulars und für gegebenenfalls verpasste Aufträge. Der Kunde verpflichtet sich, das Formular selbst zu testen, um die Funktionalität sicherzustellen.
4.8 Gestaltung – Das Nicht-Mögen einer Website ist kein Grund für die Nichtzahlung der ausstehenden Rechnungen, wobei die Brentex AG stets bemüht ist, dem Kunden ein optimales Produkt zur Verfügung zu stellen, das seinen Wünschen gerecht wird.
4.9 Verzögerungen – Die Brentex AG ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verstössen wird der Brentex AG eine angemessene Zeit zur Erbringung der entsprechenden Leistungen eingeräumt. Die Brentex AG haftet nicht für Schäden, die sich aus einer Verzögerung ergeben, insbesondere hinsichtlich Leistungen, in die Dritte eingebunden sind.
4.10 Laufzeit – Die Nutzung der Website ist auf die Produktlaufzeit beschränkt. Eine Übertragung der Website auf den Kunden nach Vertragsende ist ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Änderungen – Vertragsänderungen und Zusatzvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
5.2 Allgemeine Bestimmungen – Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Neuenkirch.